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Schloss Landestrost

Schloss Landesrost (Foto: Region Hannover/Daniel Hermann)

Der Bau des Schlosses Landestrost begann 1573 – auf den Resten einer zehn Jahre zuvor niedergebrannten Burg. Bauherr war Herzog Erich II. zu Braunschweig-Lüneburg, er ließ das Schloss im Stil der Weserrenaissance errichten. Doch bevor der Bau vollendet war, verstarb der Herzog im Jahre 1584 ohne einen legitimen Erben zu hinterlassen. So wurden die Bauarbeiten nicht vollständig abgeschlossen.

Während des Dreißigjährigen Krieges wurde das Schloss – so wie auch die Stadt – von den Dänen besetzt und erst im Jahre 1635 wieder befreit. Bis 1636 diente es dann als Residenz für die Herzöge von Lüneburg, danach wurde es zum Sitz des Amtmannes des Amtes Neustadt. Der Amtmann nutzte das Festungsplateau als Garten. Hier baute er Obst und Gemüse an – und noch heute heißt das Plateau „Amtsgarten“.

Seit 1997 ist Schloss Landestrost im Besitz der Stiftung Kulturregion. Zahlreiche Einrichtungen sind in den Räumlichkeiten des Schlosses untergebracht, es gibt eine Ausstellung und immer wieder Veranstaltungen im Festsaal und in anderen historischen Räumen. Die nach altem Vorbild gestaltete Gartenanlage bietet eine wunderbare Aussicht auf die Leineauen.

Schlossstraße 1, 31535 Neustadt am Rübenberge
Telefon 0511 616 25200
www.schloss-landestrost.de

Historische Ausstellung im Foyer:
Mo bis Do 9–12 Uhr & 13-16 Uhr, Fr 9–12 Uhr

Offene Führungen:

finden jeden 3. Sonnabend im Monat um 15 Uhr statt
Termine für Gruppen: Telefon 0511 616 26411

Aufgrund der derzeitigen Pandemie-Situation müssen die offenen Schlossführungen bis auf Weiteres entfallen.

Angemeldete Gruppenführungen sind möglich. Termine können unter der Telefonnummer 0511 616 26411 oder per E-Mail an kultur@region-hannover.de vereinbart werden. Bitte geben Sie Ihren Namen und Telefonnummer, Wunschdatum und Uhrzeit an.

Preis pro Führung: 37,50 Euro (bis zu 15 Personen, jede weitere Person kostet zusätzlich 1,50 Euro für Erwachsene und 0,50 Euro für Kinder).

Bei den angemeldeten Gruppenführungen gilt die 3G-Regel einschließlich der Kontaktnachverfolgung.


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Dieses Projekt wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert
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